Bau- und Architektenrecht

Anders als das öffentliche Baurecht, das im bundeseinheitlichen Städtebaurecht und im Bauordnungsrecht der Länder das hoheitliche Handeln sowohl der Behörden untereinander als auch gegenüber dem Bürger regelt, behandelt das private Baurecht den eigentlichen Bauvorgang des Einzelnen unter Einschaltung anderer Personen, namentlich der Bauunternehmer, Handwerker und Architekten.

 

Als Ansprechpartner sowohl für die regionale Bauwirtschaft und die in der Region ansässigen Architekten und Fachplaner als auch für Bauwillige und Bauherren gilt unsere anwaltliche Tätigkeit hier insbesondere

der baubegleitenden Rechtsberatung für Auftraggeber und Auftragnehmer von Beginn bis zum Abschluss eines Bauvorhabens

der Vertragsgestaltung, z.B. Bauträgerverträge, Verträge mit Architekten und Ingenieuren, Verträge mit Bauunternehmen

den Sicherungsmöglichkeiten für Auftraggeber und Auftragnehmer

der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Werklohnforderungen

der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten und Schadensersatzansprüchen bei Mängeln

dem selbständigen Beweisverfahren

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