Erbrecht / Vermögensnachfolge

Das Erbrecht befasst sich mit sämtlichen Fragen rund um den bereits eingetretenen oder zukünftigen Erbfall, insbesondere den Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) betreffend. Die Weitergabe des geschaffenen Vermögens an die Familie, im Besonderen wenn Unternehmen oder Handwerksbetriebe an die nachfolgende Generation übergeben werden sollen, möchten viele Erblasser nicht gerne ausschließlich dem Gesetzgeber überlassen. Auch wenn jeder sich mit den erbrechtlichen Fragestellungen zumindest einmal in seinem Leben befassen muss, wird der Anwalt aber häufig erst aufgesucht, wenn es zu spät und das sprichwörtliche Kind bereits „in den Brunnen gefallen“ ist. Bei der gewillkürten Erbfolge und der Vermögensnachfolge und insbesondere der Unternehmensnachfolge ist jedoch anwaltliche Beratung nicht nur oft gefragt, sondern auch dringend anzuraten.

 

Der Kluge sorgt sich, alles richtig zu machen, der Weise bemüht sich, so wenig wie möglich falsch zu machen. Die richtige Vorsorge sollte daher aus drei Dingen bestehen: einer Vorsorgevollmacht für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit, einer Patientenverfügung für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit, z.B. in lebensverlängernde Maßnahmen, und einer letztwilligen Verfügung, die im Erbfall sicherstellt, dass hinsichtlich der Vermögensnachfolge der eigene Wille gilt und nicht die gesetzliche Erbfolge eintritt. Gleich, ob Nachfolge im Unternehmen oder hinsichtlich des privaten Vermögens, die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig und komplex. Nur die rechtzeitige erbrechtliche Beratung durch einen Anwalt oder Notar stellt sicher, dass Erbstreitigkeiten und steuerliche Nachteile vermieden werden.

 

Da Erbrecht vor allem Gestaltungsrecht ist, stehen Ihnen Riechmann Rechtsanwälte bei der Planung und Umsetzung Ihrer Dispositionen zur Vermögens- und/oder Unternehmensnachfolge durch unsere ausgewiesenen Fachanwaltschaften selbstverständlich nicht nur in erbrechtlicher Hinsicht, sondern auch bei Fragen des Gesellschaftsrechts oder des Steuerrechts mit unserem Rat zur Seite. Unser Rat und Ihre Tat führen so zu einer ganzheitlichen Lösung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltungsinteressen bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Zu unseren Beratungsfeldern im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge gehören daher u.a.:

Testament, Pflichtteil, Schenkungen

Verträge zugunsten Dritter mit Banken und Bausparkassen, Lebensversicherungsbegünstigungen

Unternehmensnachfolge, Stiftungsgründung, Altersabsicherung

Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung

Haftung der Erben für Nachlassschulden und Vermeidung dieser Haftung

Haftung des Nachlasses für die Schulden des Erben und Vermeidung dieser Haftung

Nachlasskonkurs/Nachlassinsolvenz

Berücksichtigung steuerlicher Aspekte des Erbfalls

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