Verwaltungsrecht

Die aus dem Grundgesetz resultierende Bindung der Verwaltung an Verfassung und Gesetz hat zwangsläufig zur Folge, dass auch zunächst wirksame hoheitliche Handlungen, wie z.B. Verwaltungsakte in Form von Genehmigungen, Ablehnungen, Leistungsbescheiden, Ordnungsverfügungen u.a.m., wenn sie rechtswidrig sind, wieder aufgehoben werden können. Menschen machen Fehler und auch die Träger der öffentlichen Gewalt handeln durch Menschen, denen Irrtümer unterlaufen können. Verwaltungshandeln, insbesondere wenn es hoheitlich erfolgt, muss deshalb kontrolliert und ggf. korrigiert werden können. Dies ist Aufgabe der Gerichte, hier insbesondere der Verwaltungs- und Sozialgerichte.

 

Unsere Aufgabe als Anwälte ist es dabei, Ihre Interessen gegenüber der Verwaltung zu wahren, Fehler der Verwaltung zu erkennen, diese ggf. darauf hinzuweisen und im Streitfalle vor Gericht eine für Sie günstigere oder Ihren rechtlichen Interessen und Ansprüchen entsprechende korrigierende Entscheidung zu erwirken.

 

Riechmann Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen im Bereich des Verwaltungsrechts dabei hauptsächlich auf den Rechtsgebieten

Bau- und Planungsrecht

Öffentliches Dienstrecht

Kommunalrecht

Beitrags- und Erschließungsbeitragsrecht (Kommunalabgabenrecht)

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Schul- und Prüfungsrecht

sowie Umweltrecht