Forderungsinkasso

Die Zahlungsmoral von Kunden und Geschäftspartnern lässt oft zu wünschen übrig. Dadurch geraten Unternehmer, Handwerker und Freiberufler häufig selbst in unverschuldete Liquiditätsprobleme. Wer Ihnen Geld schuldet, schuldet es in der Regel auch anderen. Wenn SIE schneller als andere Gläubiger Ihres Schuldners an ihr Geld kommen wollen, empfehlen wir Ihnen, keine wertvolle Zeit durch endlose Ketten von Mahnschreiben zu verschenken.

 

Wenn der Schuldner auf eine berechtigte Forderung von Ihnen nicht leistet, muss diese zunächst tituliert werden. Dies muss nicht immer im Klageverfahren durch eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung erfolgen. Der schnellste und kostengünstigste Weg ist das gerichtliche Mahnverfahren, an dessen Ende der Vollstreckungsbescheid steht.

 

In der Regel ist eine effektive Forderungsbeitreibung nur auf dem Wege der Zwangsvollstreckung möglich. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel. Sobald dieser vollstreckbare Titel vorliegt, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

 

Riechmann Rechtsanwälte unterstützen ihre Mandanten beim professionellen Forderungsmanagement und Forderungsinkasso, von der ersten Mahnung über den Mahnbescheid bis hin zur Zwangsvollstreckung. Selbstverständlich nutzen wir hierbei alle Möglichkeiten der modernen EDV und des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens.

 

Im Bereich des Forderungsmanagements und des Forderungsinkasso bieten wir u.a. folgende Leistungen:

Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Geldforderungen jeder Art, insbesondere für Firmenkunden

schnelle Titulierung und Durchsetzung unstreitiger Forderungen

Kostengünstige Titulierung über Mahn- und Vollstreckungsbescheid

Gerichtsvollzieheraufträge

Lohn- und Kontenpfändungen

Eintragung von Sicherungshypotheken im Immobilienbereich

Betreuung im Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren