Medizinrecht

Weite Teile der Medizin werden heutzutage durch ein komplexes System von Rechtsnormen bestimmt. Das Medizinrecht ist daher in den vergangenen Jahren zu einer eigenständigen rechtlichen Disziplin herangewachsen, die enge Verknüpfungen auch zum (Sozial-) Versicherungsrecht aufweist. Leistungserbringer wie Leistungsempfänger im Gesundheitswesen benötigen immer häufiger die anwaltliche Hilfe im Dschungel der unübersehbar vielen und komplizierten zivil-, verwaltungs-, sozial- und strafrechtlichen Rechtsfragen. Riechmann Rechtsanwälte sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Patienten über unzureichende Kassenleistungen und ärztliche Behandlungsfehler klagen, Ärzte über Honorare und Zulassungsfragen streiten oder sich vor Zivil- und Strafgerichten gegen den Vorwurf ärztlicher Behandlungsfehler wehren müssen.

 

Zu unseren Leistung im Bereich des Medizinrechts zählen u.a.:

Beratung / Vertretung von Ärzten und Patienten

außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Behandlungsfehler / Aufklärungsmängel

Verfahren bei Gutachterkommission und Schlichtungsstelle

Selbständiges Beweisverfahren

Verteidigung von Ärzten im Strafverfahren

Vertretung von Ärzten im Zulassungsverfahren

Inkasso von Arzthonoraren

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