Arbeitsrecht

Als wirtschaftsrechtliche und mittelstandsorientierte Kanzlei vertreten Riechmann Rechtsanwälte sowohl private und öffentliche Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeits- und Dienstrechts, insbesondere auf folgenden Tätigkeitsfeldern:

Abschluss, Durchführung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverträgen

Prozessführung vor Arbeitsgerichten, insbesondere Kündigungsschutzprozesse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vertretung von Unternehmen in Prozessen mit Betriebsräten in kollektivrechtlichen Angelegenheiten

Wahl oder Wechsel der Unternehmensform aus arbeitsrechtlichen Gründen

Informationen zu besonderen Beschäftigungsverhältnissen, u.a. geringfügige Beschäftigungen

Umfassende Beratung, insbesondere auch zu: Kündigungsrecht, Kündigungsfristen, Kündigungsschreiben (Einspruch, Einspruchsfristen, Klage, Abfindung), Vertragsmustern und Arbeitszeugnissen